
Seit 01.07.2009 ist die durch Wiedergabe an DVD-Recordern, Harddisk-Recordern und VCR erfolgte TV-Nutzung als zeitversetzte Nutzung ein Bestandteil der AGF-Währung. Dabei wird zwischen zeitverzögerter und zeitversetzter Nutzung unterschieden: zeitverzögerte Nutzung ist die Nutzung, die noch am gleichen (Fernseh-)Tag der Ausstrahlung stattfindet....
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